Mein Therapieansatz
Wann ist Hilfe sinnvoll?
Wissenschaftlich fundierte Verfahren helfen belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensmuster besser zu verstehen und zu verändern.
Gemeinsam werden Wege entwickelt, die im Alltag entlasten und zu mehr Stabilität, Selbstbestimmung und Lebensqualität führen.
Wie viel ist zu viel?
Suchttherapie unterstützt dabei, den Konsum von Alkohol, Cannabis oder auch von Verhaltensweisen (Glücksspiel) besser zu verstehen und schrittweise zu reduzieren.
Was hilft?
Psychotherapie und klinisch psychologische Beratung- und Behandlung helfen zielgerichtet bei der Bewältigung von Krisen, Ängsten, Depressionen, chronischen Krankheiten oder Stressreaktionen.
Ziel
Ziel ist es, gemeinsam konkrete Schritte zu entwickeln, die im Alltag entlasten und neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Rahmenbedingungen
Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 120 Euro. Ein Sozialtarif ist in Notlagen nach Vereinbarung möglich.
Sofern eine psychische Belastung vorliegt, die nach den Diagnoserichtlinien einer krankheitswertigen Störung entspricht, ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) möglich. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Einheit.
Als Psychotherapeutin kann ich auch direkt mit der Krankenkassa abrechnen, wenn ein entsprechender Kassenplatz verfügbar ist.
NEU:
Zuweisung zur klinisch- psychologischen Behandlung mit Direktverrechnung mit der Krankenkasse erfolgt via psyhelp.at
Zusatzversicherungen können je nach Vertrag weitere Kosten übernehmen.
Honorarnoten können (abzüglich eines Kassenzuschusses) als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Der Paragraf §37 Psychologengesetz und der Paragraf §15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient*innen also z. B. gegenüber Ehepartner*innen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.